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DSGVO-Compliance auf die smarte Art.

Grundsätze der DSGVO – Einführung und Überblick

In Artikel 5 DSGVO sind die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten aufgeführt. Die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 5 Absatz 1 DSGVO stellen dabei so etwas wie »Grundregeln« für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten dar und helfen insbesondere bei der Auslegung von Regelungen der DSGVO. Dabei sind diese Grundsätze nicht bloß Absichtserklärungen oder unverbindliche Richtlinien. Es handelt sich dabei um unverhandelbare Vorgaben, an die sich jeder Verantwortliche im Anwendungsbereich der DSGVO zu halten hat. Die Nichtbeachtung dieser Grundsätze kann zu einem Bußgeld nach Artikel 83 Absatz 5 DSGVO führen, also bis zu 20.000.000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes. Es lohnt sich also, sich mit den Grundsätzen der DSGVO zu beschäftigen und diese einzuhalten.

Einen ersten Eindruck von der Regelung in Artikel 5 DSGVO vermittelt meine Video-Kurzkommentierung zu Artikel 5 DSGVO und natürlich das nachfolgende Video:

Vimeo Video

Um ihre Bedeutung hervorzuheben, bestimmt Artikel 5 Absatz 2 DSGVO, dass der Verantwortliche für die Einhaltung der Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist und dies nachweisen können muss (»Rechenschaftspflicht«).

Es handelt sich bei den Grundsätzen mithin nicht um simple Programmsätze, sondern schutzfähige Rechtspositionen. Wie lauten nun diese Grundsätze? Aufgelistet sind sie in Artikel 5 Absatz 1 DSGVO. Hier eine Übersicht:

Und im Absatz 2 »versteckt« sich noch der Grundsatz der

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Zuletzt aktualisiert am 27.03.2023 um 17:40 Uhr.
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